⚖️ Pflichtteilsverzicht gilt oft auch für Kinder
Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby
❓ Die Frage:
„Mein Vater ist vor seinem eigenen Vater – also meinem Großvater – verstorben.
Nun hat mein Großvater einen Verein als Alleinerben eingesetzt.
Ich dachte, ich bekomme wenigstens meinen Pflichtteil, weil mein Vater ja nicht mehr lebt.
Aber: Mein Vater hatte zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht gegenüber meinem Großvater erklärt.
**Gilt dieser Verzicht auch für mich als Enkelkind?“ 👶📜
✅ Die Antwort:
Typische Juristenantwort:
Es kommt darauf an –
aber mit großer Wahrscheinlichkeit: Ja, der Verzicht gilt auch für Sie.
🧬 Warum? – Pflichtteilsverzicht wirkt im „Stamm“
Wenn ein Kind gegenüber einem Elternteil auf den Pflichtteil verzichtet,
dann betrifft das nicht nur ihn selbst, sondern auch seine eigenen Kinder, also Enkel des Verzichtsempfängers.
📘 Gesetzliche Grundlage:
Das steht in § 2349 BGB – dieser gilt nicht nur für den Erbverzicht,
sondern auch für den Pflichtteilsverzicht, denn der Pflichtteil ist vom Erbrecht abgeleitet.
💬 „Der Verzicht wirkt für den Verzichtenden und seine Abkömmlinge.“
⚠️ Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Vater einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat,
dann hat er auch für Sie als sein Kind mitverzichtet –
ohne dass Sie selbst etwas unterschrieben haben müssen. ✍️🚫
Das gilt sogar dann, wenn er gar nicht an Sie gedacht hat
oder wenn Sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht geboren waren.
🧾 Ausnahme: ausdrücklicher Ausschluss der Abkömmlinge
Nur wenn im Pflichtteilsverzicht ausdrücklich geregelt ist:
„Dieser Verzicht gilt nur für mich, nicht für meine Abkömmlinge“ –
dann hätten Sie eventuell doch einen Pflichtteilsanspruch.
Aber:
Solche Formulierungen sind sehr selten. Die meisten Pflichtteilsverzichte gelten pauschal für den ganzen Stamm.
👨⚖️ Mein Rat als Fachanwalt für Erbrecht:
-
Lassen Sie einen Pflichtteilsverzicht immer genau prüfen, bevor Sie sich geschlagen geben.
-
Wenn Sie selbst einen Pflichtteilsverzicht erklären sollen, denken Sie daran:
Sie binden damit auch Ihre Kinder und Enkel.
Gerhard Ruby
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht
📍 Kanzleien in Radolfzell & Villingen
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