🧾 Die Stufenklage – clever zum Ziel, wenn Informationen fehlen

Erklärt von Rechtsanwalt Gerhard Ruby, Fachanwalt für Erbrecht


⚖️ Warum eine Stufenklage?

Nicht selten weiß jemand, dass er etwas zu fordern hat – aber nicht genau was oder wie viel.
Beispiel:

  • Sie wissen, dass Ihr Vater Ihnen zu Lebzeiten ein Erbe vorenthalten hat,
  • doch Ihnen fehlen die nötigen Informationen, um einen konkreten Anspruch zu beziffern.

Hier hilft die sogenannte Stufenklage (§ 254 ZPO).


🧩 Was ist eine Stufenklage?

Die Stufenklage ist ein besonderer Klageaufbau im Zivilprozess, der aus mehreren Schritten („Stufen“) besteht:

  1. Auskunft verlangen (z. B. über Vermögenswerte oder Schenkungen an andere
  2. ggf. eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Auskunft
  3. Zahlung oder Herausgabe der sich daraus ergebenden Forderung, z.B. Pflichtteil

👉 Vorteil: Sie können alles in einer einzigen Klage geltend machen – das spart Zeit und hemmt die Verjährung auch für die spätere Zahlungsklage.


🧠 Warum nicht zwei getrennte Klagen?

Würden Sie erst auf Auskunft und dann – nach deren Erhalt – auf Zahlung klagen, könnten zwei Probleme auftreten:

  • Die Verjährung der Zahlungspflicht läuft weiter.
  • Die Zahlungsklage wäre zu Beginn mangels Bestimmtheit unzulässig (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).

➡️ Die Stufenklage vermeidet diese Hürden, indem Sie von Anfang an beides zusammen beantragen – auch wenn der Zahlungsantrag anfangs noch „unbestimmt“ bleibt.


📌 Typische Einsatzbereiche der Stufenklage

  • Unterhaltsrecht (z. B. Ehegatten-, Kindesunterhalt)
  • Erbrecht (z. B. Pflichtteil, Vermächtnis, Ausgleichspflicht)
  • Gesellschaftsrecht (z. B. bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern)
  • Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung oder Erbfall

💡 Beispiel aus dem Ich

Ein Kind verlangt von seinem Vater Unterhalt, weiß aber dessen genaues Einkommen nicht.
Es erhebt Stufenklage:

  1. Auskunft über Einkommen, Vermögen, Belastungen
  2. eidesstattliche Versicherung, falls Zweifel bestehen
  3. Zahlung des errechneten Unterhaltsbetrags

⚠️ Prozessuale Besonderheiten

Die Stufenklage ist im Zivilprozess ein Sonderfall mit eigenen Spielregeln:

  • Das Gericht darf auch über Anträge entscheiden, die noch nicht gestellt sind – z. B. die Zahlungsstufe.
  • Der Kläger kann auf einzelne Stufen verzichten, ohne ausdrücklich zu erklären, dass er den Anspruch fallen lässt.
  • Auch das Berufungsgericht kann über eine noch „offene Stufe“ mitentscheiden – obwohl es eigentlich nur über die erste Instanz urteilen sollte.

Deshalb wird die Stufenklage oft als „exotisches Institut“ der Zivilprozessordnung bezeichnet.


📘 Was sagt die Rechtsprechung?

Der Bundesgerichtshof und viele Oberlandesgerichte erkennen an, dass die Stufenklage nicht sauber in das klassische Prozessschema passt, aber dennoch praktisch unverzichtbar ist.
Ein Beispiel:
Das OLG Düsseldorf (FamRZ 1989, 204) hält es für pflichtwidrig, wenn ein Anwalt zuerst nur Auskunftsklage erhebt und dann später Zahlung – statt von Anfang an die Stufenklage einzureichen. Weil er mit zwei Klage mehr Kosten produziert, als wenn er sofort Stufenklage erhoben hätte.


✅ Fazit: Die Stufenklage als strategisches Werkzeug

Die Stufenklage ist ideal, wenn Sie:

  • einen Anspruch haben, aber noch keine vollständigen Informationen besitzen,
  • gleichzeitig aber die Verjährung stoppen und sich den Weg zum vollen Anspruch offenhalten wollen,
  • und die gerichtlichen Verfahrenskosten möglichst gering halten möchten.

👨‍⚖️ Mein Tipp als Fachanwalt:

Wenn Ihnen Informationen fehlen – z. B. im Pflichtteilsrecht, beim Zugewinnausgleich oder Unterhalt –,
sollten Sie unbedingt die Möglichkeit der Stufenklage prüfen.
Ich helfe Ihnen dabei, präzise, rechtssicher und taktisch klug vorzugehen.

Gerhard Ruby
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht

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Wichtig: Auch wenn sich auf unserer Homepage vieles für Sie einfach darstellen mag, fehlt auch dem intelligentesten Laien der Gesamtüberblick im Erbrecht. Oft werden schwierigste Punkte, die scheinbar im Vordergrund stehen, verstanden, grundlegende andere Probleme, die für den konkreten Fall wirklich entscheidend sind, aber gar nicht gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere günstige Erstberatung, bei der sie auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kostenlos erhalten. Sparen Sie nicht am falschen Ort. Oft müssen die Erben später viele Jahre prozessieren und Zigtausende an Anwalts- und Gerichtskosten zahlen, nur weil der Erblasser die geringen Erstberatungskosten sparen wollte.

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