🧾 Gilt das Notizbuch als Testament?
✍️ Handschriftlicher letzter Wille: Das sagt das Gesetz
Wer ein Testament schreiben möchte, kann das ganz einfach per Hand tun – ohne Notar. Laut § 2247 BGB genügt dafür:
✅ Eigenhändige Niederschrift
✅ Eigenhändige Unterschrift
📌 Doch nicht jede handgeschriebene Notiz ist auch wirklich ein gültiges Testament!
🧠 Was muss vorliegen, damit ein Testament auch wirklich gilt?
💡 1. Ernsthafter Wille zu testieren
❗ Der Verfasser muss beim Schreiben wirklich gewollt haben, dass seine Worte rechtlich verbindlich sind.
📝 Beispiel für echten Testierwillen:
„Mein letzter Wille: Meine Tochter Anna soll alles erben. Datum, Unterschrift.“
💬 Kein echter Testierwille bei:
„Ich überlege, wer was bekommen soll.“
„Wenn ich mal sterbe, wäre es schön, wenn …“
📓 2. Notizbuch = Testament?
Ja, kann sein! Auch Einträge in einem Notizbuch können ein gültiges Testament sein, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
💡 Wichtig: Das Papier spielt keine Rolle – entscheidend ist, ob der Text rechtsverbindlich gemeint war.
👀 Gerichtlicher Leitsatz:
„Auch ein Notizbucheintrag kann ein Testament sein – wenn der Verfasser ernsthaft testieren wollte.“
(BayObLG, ZEV 2000, 365)
📎 3. Typische Merkmale für echten Testierwillen
| ✅ Hinweis auf echten Willen | ❌ Hinweis auf bloßen Entwurf |
|---|---|
| Überschrift: „Mein letzter Wille“ 🧾 | Kein Titel, nur „To-Do“ oder Notiz |
| Klare Aussagen („XY soll alles bekommen“) 📜 | Vage Sätze („Vielleicht …“) |
| Datum + Unterschrift ✍️ | Keine Unterschrift |
| Aufbewahrung an sicherem Ort 📦 | Zwischen anderen Zetteln verloren |
| Keine widersprüchlichen Folgetestamente 🔁 | Spätere, abweichende Testamente 🗂️ |
📚 Was sagt die Rechtsprechung? – Fall „Notizbuch-Testament“
👩⚖️ BayObLG, Beschluss vom 4.2.2000 (ZEV 2000, 365)
🔎 Die Erblasserin hatte viele Testamente verfasst – unter anderem eine handgeschriebene Seite im Notizbuch mit dem Titel „Mein letzter Wille“.
👩 Gericht prüft:
- War es ernst gemeint?
- Oder nur ein Entwurf?
- Widerspricht es späteren Testamenten?
📌 Entscheidung:
❌ Die Notiz ist kein Testament, weil der Wille zur Verbindlichkeit nicht zweifelsfrei erkennbar war.
✅ Merksätze für die Praxis
💬 „Form allein reicht nicht!“
Auch wenn ein Text alle Anforderungen an ein Testament erfüllt, muss er ernst gemeint gewesen sein.
💬 „Notizbuch kann reichen – muss aber nicht!“
Ein Eintrag im Notizbuch ist nicht automatisch ein Testament. Alles hängt vom Willen des Verfassers ab.
💬 „Zweifel zerstören die Wirksamkeit!“
Schon gewichtige Zweifel am Testierwillen reichen aus, damit ein Testament ungültig ist.
„… der ernstliche Testierwille muss außer Zweifel stehen“
🛡️ Unser Tipp als Kanzlei
✔️ So sichern Sie sich ab:
- Schreiben Sie Ihr Testament klar und eindeutig
- Verwenden Sie eine Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
- Unterschreiben Sie am Ende mit Datum
- Lagern Sie das Testament sicher – am besten in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht
- Wenn Sie unsicher sind: Lassen Sie sich beraten!






