📅 Verteilung des Erlöses und Schlussabwicklung bei der Teilungsversteigerung
📄 A. Allgemeines
Die Verteilung des Versteigerungserlöses in der Teilungsversteigerung folgt grundsätzlich den gleichen Regeln wie bei der Vollstreckungsversteigerung. Dennoch ergeben sich in der Praxis einige Besonderheiten, die hier dargestellt werden.
🌐 B. Die Teilungsmasse
Auch in der Teilungsversteigerung muss der Ersteher das Bargebot samt Zinsen bis zum Verteilungstermin bezahlen – in voller Höhe, selbst wenn er selbst vorher Miteigentümer war. Er sollte also schnellstmöglich überweisen.
💰 C. Der Erlösüberschuss
In der Teilungsversteigerung kommt es deutlich häufiger zu einem Erlösüberschuss als in der Vollstreckungsversteigerung, weil es nicht um Schulden, sondern um Auseinandersetzung zwischen Miteigentümern geht.
Der Erlösüberschuss wird zum Surrogat des Grundstücks – die Gemeinschaft bleibt daran erhalten, solange keine Einigung über die Verteilung erfolgt.
⚠️ Wichtig: Das Vollstreckungsgericht hat keine Entscheidungskompetenz für die Verteilung des Erlösüberschusses! Es kann lediglich eine Einigung beurkunden.
🔐 D. Drei Szenarien der Erlösverteilung
1. ❌ Keine Einigung der Miteigentümer
- ❌ Nicht alle Miteigentümer sind anwesend oder vertreten.
- ❌ Es liegt keine schriftliche Einigung vor.
- ❌ Es besteht Uneinigkeit über die Verteilung.
Folge: ✔️ Der Erlösüberschuss wird zugunsten aller Miteigentümer hinterlegt.
⚠️ Jetzt müssen die Beteiligten sich bei der Hinterlegungsstelle einigen (§ 13 HintO) oder ihren Streit gerichtlich klären (§ 13 Abs. 2 HintO).
2. ✅ Einigung aller Miteigentümer im Termin
- ✅ Alle sind anwesend oder vertreten.
- ✅ Einigung über die Verteilung liegt vor.
Folge: ✔️ Das Gericht beurkundet die Einigung. ✔️ Auszahlung erfolgt gemäß Protokoll. ✔️ Ein ehemals Miteigentümer kann seinen Anteil anrechnen lassen.
3. ⚠️ Teilweise Einigung, teilweise Streit
- ✅ Einigung nur über einen Teilbetrag.
- ❌ Streit um Restbetrag des Erlöses.
Folge: ✔️ Unstreitiger Betrag wird ausgezahlt. ✔️ Streitiger Betrag wird hinterlegt.
💡 Tipp: Eine Teil-Einigung verhindert unnötige Hinterlegungen und beschleunigt die Auszahlung für unstreitige Anteile!
🔼 E. Schlussabwicklung
Die Schlussabwicklung (Auszahlung, Grundbuchberichtigung etc.) erfolgt wie in der Vollstreckungsversteigerung. Hierzu gehören:
- 💼 Auszahlung des Bargebots
- 📚 Erlass eines Grundbuchersuchens
- 🏠 Abwicklung der Eigentumsumschreibung
🚀 Fazit
In der Teilungsversteigerung endet der Streit um das Grundstück oft nicht mit dem Zuschlag, sondern verlagert sich auf die Verteilung des Erlöses. Eine frühzeitige Einigung unter Miteigentümern kann Kosten, Zeit und Nerven sparen – und beschleunigt die abschließende Auszahlung erheblich.
✅ Tipp für die Praxis: Vorab klären, wie der Erlös verteilt werden soll, und dies rechtzeitig mit allen Beteiligten besprechen.







